Corona / Nachmeldungen / Raucherkneipen / Jugendwart / Schriftführer

An alle Vereinsvertreter unserer Mitgliedsvereine,

bei uns sind aktuelle Themen aufgekommen, die vermehrt für Anfragen bei uns sorgen und die wir nun als Rundmail an alle beantworten wollen. Zum einen handelt es sich um das wieder vermehrt auftretende „böse C“ und um das Thema „Raucherkneipen, Jugendschutzgesetzt, Nichtraucherschutzgesetz.

1. Umgang mit Corona in Bezug auf Spielausfälle/Verlegungen

In letzter Zeit mehren sich Spielverlegungen aufgrund von Corona Erkrankungen. Um Handlungssicherheit für alle zu erreichen, gelten folgende Verfahren.

Wird coronabedingt eine Spielverlegung beim Sportwart beantragt, ist ein entsprechenden Nachweis zur Verfügung zu stellen. Selbst durchgeführte Schnelltests sind KEIN Nachweis! Es gelten offizielle Schnelltests oder PCR-Tests aus den Testzentren. Ist es aufgrund von Kurzfristigkeit nicht möglich vor dem Spieltag einen Nachweis vorzulegen, so ist diese unmittelbar nach Erhalt beim Sportwart vorzulegen.

Wir appellieren an eure Fairness! Eventueller Missbrauch und ausbleibende Nachweise werden gem. Satzung sanktioniert.

2. Spielernachmeldung <> Spielberechtigung

In letzter Zeit häufen sich äußerst kurzfristige Spielernachmeldungen. Natürlich sind Nachmeldungen immer möglich. Die Spielberechtigung für nachgemeldete Spieler liegt allerdings erst dann vor, wenn ihr die entsprechende BESTÄTIGUNG vom Verband erhalten habt!

3. Raucherkneipen als Spielstätten, Jugendschutzgesetz & Nichtraucherschutzgesetz

Es gab vermehrt Anfragen und auch bereits Beanstandungen zu den o.g. Schwerpunkten. Unsere Sport- & Wettkampfordnung besagt zum einen, dass die Jugendordnung Bestandteil ist und, dass im Spielbetrieb des DBH das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz gilt! Für uns Interessant sind hierzu die Punkte 2 & 5. Der Link zum NRSG gibt es unter dem Text.

Fakt ist:

Auch in sogenannten „Raucherkneipen“ muss von den Vereinsverantwortlichen sichergestellt werden, dass während Verbandsveranstaltungen diese Regelungen eingehalten werden! D.h. Rauchen nur in separat abgetrennten Räumen. Das gilt auch für den Zugang zum Spielraum! Andernfalls ist die Gastmannschaft dazu berechtigt, den Spielantritt zu verweigern.

„Wie werden Vereinsräume behandelt?

Auch Vereinseinrichtungen sind erfasst, wenn dort eine Bewirtung (Schank- und/oder Speisewirtschaft) gewerblich betrieben wird. Es gelten sämtliche Regelungen wie für Gaststätten.“

Jugendspielern ist bereits das Betreten genannter „Raucherkneipen“ per Gesetz verboten. In diesem Fall muss ggf. auf das Heimrecht verzichtet oder alternativ auf eine andere Spielstätte ausgewichen werden.

Zuwiderhandlungen werden mit 0:12 & 0:36 gewertet. Zudem gelten die Verbandsstrafen nach §17 der DBH-Satzung.

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/gesundheit/nichtraucherschutz/fragen_antworten/fragen-antworten-zum-nichtraucherschutz-13916.html?fbclid=IwAR3hiKW6X68G9-ExxN9iVqfxscH6c_-cnG8H4aCkDKQO2T0FOYuvUvONf_E#2._Gaststaetten

4. Kommissarischer Schriftführer und Jugendwart

Im Zuge der letzten Vorstandssitzung wurden zwei ämter komissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung besetzt. Durch den Rücktritt vom bisherigen Jugendwart und Schriftführer war die Neubesetzung notwendig.

Als kommissarischer Schriftführer wurde dabei Joachim Kipper vom SV Arminia Bunte Hunde eingesetzt. Beim Jugendwart fiel die Wahl genauso einstimmig auf Chris Ingles vom DC No Mercy Gronau. Wir wünschen Beiden viel Erfolg in Ihren Ämtern und bedanken uns schon jetzt für das ehrenamtliche Engagement im DBH.

Viele Grüße,

Jens

i.V. des DBH e.V.